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Der Gesetzgeber hat eine Pflicht für das Installieren von Notrufleitungen in Aufzügen eingeführt. Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Notrufsystem an eine ständig besetzte Stelle, in Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst, ausgestattet sein.

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