1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Serviceleistungen, Auskünfte und Ähnliches.

Unsere Angebote sind freibleibend.

Änderungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

2. Angebote und Abschluss
Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Liegen solche nicht vor, so gelten grundsätzlich die Verkaufsbedingungen des Lieferers. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

3. Preise
Alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen erfolgen in Euro (€). Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Zahlung. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir – auch bei zunächst getroffener Vereinbarung, frachtfreier oder verzollter Lieferung – berechtigt, den Preis in entsprechendem Umfang zu ändern und diese neu eingeführten oder erhöhten Kosten abzurechnen. Sieht der der UNS GmbH erteilte Auftrag eine immer wiederkehrende Dienstleistung vor, beispielsweise die regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten, dann ist die UNS GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung die dafür verabredete Vergütung für die Zukunft entsprechend und in angemessenem Umfang anzupassen, wenn sich die der Leistung zu Grunde liegenden Kosten, insbesondere solche für Lohn und Material, verändert haben. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung durch die UNS GmbH innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Erklärung, dann ist die UNS GmbH zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehender Ansprüche. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Waren vor Bezahlung im regulären Geschäftsverkehr nur unter den Bedingungen berechtigt, dass er seinen Kunden den gleichen Eigentumsvorbehalt auferlegt. Er tritt heute schon die aus dem Weiterverkauf entstehenden Ansprüche, einschließlich Eigentumsvorbehalt an uns ab. Die Abtretung gilt bereits stillschweigend als vollzogen, sobald an uns Verpflichtungen bestehen. Bei Vergleich oder Konkurs sind unsere Waren aussonderungsberechtigt.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tage netto ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht andere, schriftliche Vereinbarungen vorliegen. Bei Erstbestellungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont- bzw. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 2 % über LZB-Satz berechnet. In diesem Falle sind die gesamten Verbindlichkeiten sofort fällig. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug ohne Nachfristsetzung von uns noch vorliegenden Aufträgen, auch bei bereits teilweiser Erfüllung, zurückzutreten, ohne dass dem Käufer daraus irgendwelche Rechte entstehen.

6. Gesprächsaufzeichnungen
Das Unternehmen betreibt eine DIN EN 50518 Alarmempfangsstelle. Daher werden alle Gespräche aufgezeichnet und bei Bedarf ausgewertet. Der Kunde erklärt sich bei Auftragsvergabe damit einverstanden.

7. Begehungsvorschrift
Im Einzelfall ist für die Ausführung der Leistung allein die Leistungsbeschreibung/Begehungsvorschrift in Textform oder die vereinbarten Maßnahmen-/Alarmpläne maßgebend. Änderungen und Ergänzungen der Maßnahmen-/Alarmpläne sowie Begehungsvorschriften bedürfen der Vereinbarung in Textform. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorhergesehenen Leistungen, Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

8. Schlüssel und Notfallanschriften

Die jeweiligen erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet das Unternehmen im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmen die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmen umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen das Unternehmen über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

9. Unterbrechung der Bewachung

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen hoher Gewalt kann das Unternehmen den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

Im Falle einer Unterbrechung ist das Unternehmen verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

10. Mängelrügen / Gewährleistung

Die UNS GmbH hat – soweit im Vertrag oder nachfolgend nicht abweichend geregelt – allein im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsbestimmungen und in den Grenzen eigener Ansprüche gegen Vorlieferanten – für die Mängelfreiheit von ihr gelieferter Ware einzustehen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Gefahrübergang im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen die UNS GmbH ist ausgeschlossen, wenn

der Kunde, der Kaufmann oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, einen offensichtlichen Mangel nicht unverzüglich, längstens aber innerhalb von 10 Kalendertagen, oder einen nicht offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von längstens 6 Monaten erstmals angezeigt hat,

der Kunde, der weder Kaufmann noch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von 4 Wochen oder einen nicht offensichtlichen Mangel erst mehr als 12 Monate nach Übergabe der Ware erstmals anzeigt hat. Die Mängelanzeige soll in allen Fällen jeweils schriftlich und gegenüber der UNS GmbH erfolgen. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber.

Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelanzeige ist die UNS GmbH vorrangig und zweifach zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Scheitert die Nacherfüllung wiederholt oder wird diese von der UNS GmbH verweigert, so kann der Auftraggeber entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Ersatz von Mängelfolgeschäden besteht nur dann, wenn der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, die UNS GmbH das Fehlen dieser zugesicherten Eigenschaft zu vertreten hat (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) und der Auftraggeber durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns ausreichende Gelegenheit zur Überprüfung des behaupteten Mangels einzuräumen. Gibt er uns hierzu keine Möglichkeit, stellt er uns insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen die Mängelansprüche.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung und Leistung anderer als vertragsgemäßer Ware.

Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind (2 a-Material oder darunter), stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.

Die Gewährleistungsfrist der Software beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde an die UNS GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von der UNS GmbH Geräte, Komponenten, Umgebungsbedingungen oder Installationen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Außerdem besteht kein Gewährleistungsanspruch für Software ohne Lizenzvereinbarungen mit der UNS GmbH und Software, die auf Systemen betrieben wird, die nicht die vorgegebenen Mindest-Hardwarekonfiguration und Softwareausstattung aufweisen. Im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung leistet die UNS GmbH kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung für alle Produkte, die die vereinbarten Anforderungen des Pflichtenheftes oder die Spezifikationen des Angebotes nicht erfüllen. Die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt im Ermessen von der UNS GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, UNS GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der UNS GmbH nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist, mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht beseitigt worden ist. Für Software-Produkte garantiert die UNS GmbH für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass die von UNS GmbH gelieferte Software im Wesentlichen frei von Fehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

11. Haftung für Schäden

Die Haftung der Gesellschaft für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Gesellschaft für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

Soweit die Schadensersatzhaftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Für Ansprüche aus Produzentenhaftung, unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder Verzug, haften wir nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen, in denen wir nach dem Gesetz zwingend für leichte Fahrlässigkeit oder auch dann haften, wenn ein Verschulden nicht vorliegt, wie z.B. in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die UNS GmbH insgesamt nur bis zu einer Höhe von € 2.500,00. Die UNS GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und/ oder mittelbare Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die UNS GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde die Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. UNS GmbH ist nach der Abnahme nicht zur Archivierung fertiger Programme und deren Unterlagen verpflichtet und haftet dafür auch nicht.

12. Urhebungsrecht
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der von UNS GmbH gestellten Rechnung das Recht, die erworbenen Produkte uneingeschränkt zu nutzen. Alle von der UNS GmbH entwickelten Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Kopien von Software der UNS GmbH – gleichgültig, ob ganz oder teilweise -, die Weitergabe – auch nur zu vorübergehenden Zwecken an Dritte – ist verboten. Das Anfertigen einer Sicherheitskopie ist von dieser Regelung ausgenommen. Das Nutzungsrecht kann nicht weiterveräußert oder abgetreten werden. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorerwähnte Bestimmung, ist der Kunde verpflichtet, für alle im Zusammenhang mit seinem Verhalten entstehenden Schadensersatzansprüche einschließlich etwaiger Vertragsstrafen, Ansprüche von Vorlieferanten in vollem Umfang aufzukommen. Sofern lizenzpflichtige Produkte oder Teile davon von der UNS GmbH geliefert werden, hat der Kunde vor Übergabe mit der UNS GmbH bzw. dem Lizenzgeber entsprechende Verträge zu schließen. Quellcode von erstellten Programmen wird nur auf der Basis gesonderter Verträge geliefert. Es erfolgt jedoch keine Übergabe von Quellcode eigener Bibliothekssoftware bzw. von Programmen Dritter.

13. Liefer- und Leistungszeit

In Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie dort oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.

Als verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor schriftlicher Freigabe aller Ausführungseinzelheiten durch den Kunden der UNS GmbH.

Der Auftraggeber kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die nicht unter 6 Wochen liegen darf, zu liefern. Verzug der UNS GmbH tritt frühestens mit Ablauf dieser Frist ein. Erbringt die UNS GmbH die geschuldete Leistung vor Fristablauf nicht, dann ist der Auftraggeber zur Setzung einer Nachfrist berechtigt. Die Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann er hinsichtlich der Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht versandbereit sind. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen oder die von der UNS GmbH als versandbereit angezeigten Waren beziehungsweise Warenteile für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Für Schäden, die vom Auftraggeber aus dem Lieferverzug entstehen, haftet die UNS GmbH nur dann, wenn die unterbliebene oder verspätete Lieferung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

Wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung auf Grund höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Naturkatastrophen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – behindert sind, verschiebt sich der Liefertermin beziehungsweise verlängert sich die Lieferfrist in jeweils angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung infolge der genannten Umstände länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Aus oben genannten Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche herleiten.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfolgt eine Endmontage vereinbarungsgemäß durch die UNS GmbH, so ist vom Auftraggeber für einen frei zugänglichen und mit entsprechendem Gerät ungehindert erreichbaren Montageort zu sorgen. Ist dies nicht der Fall, so ist die UNS GmbH zur Berechnung entstandener Mehrkosten berechtigt.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die für die Wartung benötigten Anlagen, Maschinen und Arbeitsmittel an den Bestimmungsort innerhalb der baulichen Anlage verbracht werden können und die Mitarbeiter von der UNS GmbH (oder dessen Partnern) nach Absprache ungehinderten Zugang zum Bestimmungsort erhalten.

Weitere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers können sich aus der jeweiligen Beauftragung, insbesondere aus dem angenommenen Angebot von der UNS GmbH, ergeben.

15. Entsorgung von Altgeräten

Für die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Geräte ist allein der jeweilige Kunde verantwortlich. Er allein hat etwaige damit verbundene Kosten zu tragen.

Im Einzelfall kann, gegen Entrichtung einer Verwertungsgebühr, eine Rücknahme und Entsorgung durch die Castellan AG erfolgen. Solche Services werden individuell gestaltet und bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

16. Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ausgenommen davon sind Verträge, welche in Zusammenhang mit einer Aufschaltung auf die Leitstelle in Verbindung stehen.

Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

17. Abweichungen
Die sich im Rahmen des Üblichen bewegenden, unvermeidlichen Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften behält sich der Verkäufer in üblicher Weise vor. Diese Abweichungen geben dem Käufer kein Recht, den Kaufpreis zu mindern, Wandelung oder Nachbesserung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, die auf diesen Abweichungen beruhen, sind ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vorbehalten, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Ansprüche auf Werkzeuge bei Sonderanfertigungen stehen dem Käufer nicht zu. Auch dann nicht, wenn Werkzeugkosten Anteile berechnet werden.

18. Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und alle Zahlungen ist D-83229 Aschau. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Traunstein Gerichtsstand (Amtsgericht Traunstein / Landgericht Traunstein). Die UNS GmbH ist daneben auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des CSIG (UN-Kaufrecht).