Seit dem 1.1.2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben umgerüstet sein.
Sollten Sie noch Bedarf haben, können Sie sich gerne an UNS wenden.
Aufzug Notrufsystem mit und ohne GSM Modul
UNS GmbH – Ihr Partner bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Aufzugsbetreiber
Unsere Aufzug Notrufsystem Leistungen
Es gibt kein Notrufsystem in Ihrem Aufzug?
Die Vorstellung, in einer Aufzugskabine für längere Zeit eingeschlossen zu sein, bereitet vielen Menschen ein mulmiges Gefühl während der Aufzugsnutzung. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Situation Realität werden kann.
Für diese Situation gibt es den Aufzugsnotruf.
Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung vom 01.01.2015 eine Pflicht für das Installieren von Notrufleitungen in Aufzügen eingeführt. Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Notrufsystem an eine ständig besetzte Stelle, in Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst, ausgestattet sein.
Umrüstung verpasst? Das sollten Sie jetzt beachten.
Mit dem Jahreswechsel ist die fünfjährige Übergangsfrist für die Umrüstung für Aufzug Notrufsysteme abgelaufen. Laut der Betriebssicherheitsordnung muss seit dem 1.1.2021 in allen personenbefördernden Aufzügen ein Notrufsystem, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann, vorhanden sein. Beim kommenden TÜV-Termin muss Ihr Aufzug mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein.
Ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Umrüstung erfolgt, wird die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) das fehlende Zwei-Wege-Kommunikationssystem als erheblichen Mangel einstufen. In Folge sind Aufzugsbetreiber dazu verpflichtet, den Mangel innerhalb von drei Monaten zu beheben und den Aufzug auf eigene Kosten erneut prüfen zu lassen. Allerdings darf der Aufzug in diesem Zeitraum nur dann in Betrieb bleiben, wenn eine funktionierende Notbefreiung für Aufzugnutzer gewährleistet ist. Andernfalls liegt ein schwerer Mangel vor und die Anlage kann durch die Behörde abgeschaltet werden.
Wird der Aufzug entsprechend umgerüstet und die erneute Prüfung ist mängelfrei, gibt es keine Konsequenzen für Betreiber. Falls die dreimonatige Frist jedoch nicht eingehalten wird, kann die ZÜS den Mangel an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten und es wird ein Bußgeld von 2.000 Euro fällig.
Quelle: VFA Interlift – Verband für Aufzugstechnik
Alarmannahme – Unsere Leitstelle
Unsere Leitstellen / Normen:
Mit der Norm DIN EN 50518 erfüllen unsere Leitstellen ein hohes Maß an technischen, baulichen und organisatorischen Anforderungen. Dadurch bieten wir Ihnen den derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandard in der Überwachung und Bearbeitung von Alarm- und Störungsmeldungen.
Für optimale Sicherheitslösungen können bei uns Gefahrenmeldeanlagen sämtlicher Typen sowie Aufzugsnotrufsysteme aufgeschaltet werden. Kommt es zu einem Notfall bzw. wird ein Alarm ausgelöst, veranlassen unsere Mitarbeiter umgehend die im Alarmfall erforderlichen Maßnahmen. Wir stimmen mit Ihnen ab, ob wir Sie lediglich informieren, Sicherheitsmitarbeiter die Situation persönlich vor Ort analysieren oder Einsatzkräfte wie Polizei oder Feuerwehr benachrichtigen sollen.
Das Zusammenwirken unserer Leitstellen mit unseren Sicherheitsmitarbeitern, sowie unseren Kooperationspartnern vor Ort ermöglicht Ihnen zuverlässige und kompetente Sicherheitsdienste aus einer Hand.
Zertifizierte Notrufzentrale nach DIN EN 50518 mit modernster Sicherheitstechnik
Sichere Aufbewahrung Ihrer Objektschlüssel und Zugangscodes in unserer Interventionsstelle
Einleitung von Sofortmaßnahmen im Alarmfall, z.b. umgehende Kontaktierung der Kontaktperson
Übernahme sämtlicher Schritte zum Alarmmanagement anhand eines individuellen Maßnahmenplans
Ausstattung unserer Interventionskräfte mit modernsten technischen Hilfsmitteln
Norm: Die EN 81 Teil 28: Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge
Die EN 81.28 beschreibt die technischen Anforderungen desjenigen Teils von Fern-Notrufeinrichtungen, die als Bestandteil des Aufzugs betrachtet werden. Dieser Teil, der als Notrufsystem bezeichnet wird, besteht aus einer Notrufauslösevorrichtung im Fahrkorb, über die der Notruf von eingeschlossenen Personen abgegeben werden kann, und einer Notrufeinheit, die den Notruf erkennt, filtert, identifiziert und eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale einleitet. An das zum Aufzug gehörende Notrufsystem werden folgende Anforderungen gestellt:
Eine vollständige Übertragung aller Notrufinformationen durch die Notrufeinheit muss sichergestellt sein. Die Notrufzentralen müssen die übertragenen Informationen und die Protokolle der Notrufeinrichtungen vollständig verarbeiten und auswerten können.
Nach Unterbrechung der Verbindung muss ein automatisches erneutes Senden der Notrufeinheit erfolgen.
Es muss eine Einrichtung zur Bestätigung der Erledigung eines Notrufes und Rückmeldung an den Personenbefreiungsdienst vorhanden sein.
Es müssen Vorkehrungen für die Fern-Rücksetzung der Notrufeinheit getroffen werden.
Eine Hilfsspannungsquelle muss vorhanden sein und automatisch eine Information an die Notrufzentrale senden, wenn die Kapazität des Akkus im Falle eines Stromausfalles für 1h Betriebsüberbrückung nicht mehr ausreichen sollte!
Sichtbare und hörbare Informationen müssen der EN 81-70 entsprechen!
Vorkehrungen zur Filterung ‚unechter‘ Notrufe müssen vorhanden sein.
Nach Betätigung der Notrufauslösevorrichtung dürfen keine weiteren Handlungen des Benutzers erforderlich sein (Einhandauslösung).
Das Notrufsystem muss während des Betriebes des Aufzuges ständig zur Verfügung stehen.
Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen an ein anderes Ziel senden können.
Die Notrufeinheit muss spätestens alle 3 Tage einen Notruf simulieren und die Verbindung mit der Notrufzentrale herstellen.
Notrufauslösevorrichtungen müssen an Stellen eingebaut werden, an denen für den Benutzer das Risiko des Einschließens besteht, im Fahrkorb muss sich die Einrichtung am Tableau befinden.
Den Notrufzentralen sind alle Informationen für die Organisation der Personenbefreiungsmaßnahmen mitzuteilen.
Im Fahrkorb muss ein Hinweis vorhanden sein, dass der Fahrkorb über ein Notrufsystem verfügt und mit einer Notrufzentrale verbunden ist.
Für den Personenbefreiungsdienst und die Notrufzentrale werden die folgenden allgemeinen Hinweise gegeben:
Der Personenbefreiungsdienst sollte eine Risikoabschätzung durchführen, um festzustellen, dass seine Vorgehensweise, Organisationsstrukturen usw. in der Lage sind, die Aufgaben sicher und zuverlässig durchführen zu können.
Der Personenbefreiungsdienst muss während der Betriebszeit der Aufzüge, die an seine Notrufzentrale angeschlossen sind, ständig besetzt sein!
Der Befreiungsvorgang (Massnahmenkatalog) muss vor dem Ernstfall geplant werden!
Der Notbefreiungsdienst muss über ausreichende technische und personelle Kapazitäten verfügen.
Die Zeit zwischen Notrufabgabe und Einsatz vor Ort sollte so kurz wie möglich und nicht länger als 1h sein (außer bei außergewöhnlichen Vorkommnissen)
Die persönliche Antwort der Notrufzentrale sollte in der offiziellen Sprache des Landes erfolgen, in dem der Aufzug eingebaut ist.
Die Kommunikation muss während des Notrufes jederzeit möglich sein (Rückrufforderung).
Bei Ausfall des Personenbefreiungsdienstes muss eine Ersatzeinrichtung zur Verfügung stehen (Redundanzen).
Der Personenbefreiungsdienst sollte die regelmäßigen Prüfungen des Systems überwachen und auf Fehler entsprechend reagieren.
Quellennachweis = Artikel zur EN 81 Teil 28 und Teil 70 aus LIFT-REPORT 29.Jahrg./Autor: Dr.Gerhard Schiffner – Mitglied verschiedener ISO- und CEN-Normenausschüsse
Flächendeckendes Interventionspartnernetzwerk
Wir bieten Aufzug Notrufsysteme mit und ohne GSM Modul
Jeder Neukunde erhält von uns beim Kauf oder Miete eines Aufzug Notrufsystems
einen kostenlosen Schlüsseltresor
Unser Tipp: Notrufvertrag getrennt vom Wartungsvertrag abschließen
Viele große Aufzugsfirmen bieten ihren Kunden zusätzlich zum Wartungsvertrag auch einen Notrufvertrag an. Wir empfehlen Ihnen jedoch diese beiden Serviceleistungen getrennt voneinander in Auftrag zu geben. Denn falls Sie mit der Leistung des Anbieters nicht zufrieden sind, ist es unkompliziert, die Wartung neu zu beauftragen. Im Bereich Aufzug Notruf ist es jedoch komplexer, den Anbieter zu wechseln. Falls Sie Ihre Notrufgeräte gemietet haben, werden diese bei einem Anbieterwechsel ausgebaut und Sie müssen den Aufzug vorübergehend außer Betrieb nehmen. Bei gekauften Geräten kann das Problem aufkommen, dass die Geräte nicht kompatibel sind mit dem System des neuen Anbieters und damit nicht auf eine andere Notrufzentrale aufschaltbar sind.