Home2023-01-18T14:51:26+01:00

Seit dem 1.1.2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben umgerüstet sein. 

Sollten Sie noch Bedarf haben, können Sie sich gerne an UNS wenden. 

Aufzug Notrufsystem mit und ohne GSM Modul

UNS GmbH – Ihr Partner bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Aufzugsbetreiber

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Unsere Aufzug Notrufsystem Leistungen

Es gibt kein Notrufsystem in Ihrem Aufzug?

Die Vorstellung, in einer Aufzugskabine für längere Zeit eingeschlossen zu sein, bereitet vielen Menschen ein mulmiges Gefühl während der Aufzugsnutzung. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Situation Realität werden kann.

Für diese Situation gibt es den Aufzugsnotruf.

Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung vom 01.01.2015 eine Pflicht für das Installieren von Notrufleitungen in Aufzügen eingeführt. Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Notrufsystem an eine ständig besetzte Stelle, in Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst, ausgestattet sein.

Umrüstung verpasst? Das sollten Sie jetzt beachten.

Mit dem Jahreswechsel ist die fünfjährige Übergangsfrist für die Umrüstung für Aufzug Notrufsysteme abgelaufen. Laut der Betriebssicherheitsordnung muss seit dem 1.1.2021 in allen personenbefördernden Aufzügen ein Notrufsystem, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann, vorhanden sein. Beim kommenden TÜV-Termin muss Ihr Aufzug mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein.

Ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Umrüstung erfolgt, wird die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) das fehlende Zwei-Wege-Kommunikationssystem als erheblichen Mangel einstufen. In Folge sind Aufzugsbetreiber dazu verpflichtet, den Mangel innerhalb von drei Monaten zu beheben und den Aufzug auf eigene Kosten erneut prüfen zu lassen. Allerdings darf der Aufzug in diesem Zeitraum nur dann in Betrieb bleiben, wenn eine funktionierende Notbefreiung für Aufzugnutzer gewährleistet ist. Andernfalls liegt ein schwerer Mangel vor und die Anlage kann durch die Behörde abgeschaltet werden.

Wird der Aufzug entsprechend umgerüstet und die erneute Prüfung ist mängelfrei, gibt es keine Konsequenzen für Betreiber. Falls die dreimonatige Frist jedoch nicht eingehalten wird, kann die ZÜS den Mangel an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten und es wird ein Bußgeld von 2.000 Euro fällig.

Quelle: VFA Interlift – Verband für Aufzugstechnik

Alarmannahme – Unsere Leitstelle 

Unsere Leitstellen / Normen:

Mit der Norm DIN EN 50518 erfüllen unsere Leitstellen ein hohes Maß an technischen, baulichen und organisatorischen Anforderungen. Dadurch bieten wir Ihnen den derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandard in der Überwachung und Bearbeitung von Alarm- und Störungsmeldungen.

Für optimale Sicherheitslösungen können bei uns Gefahrenmeldeanlagen sämtlicher Typen sowie Aufzugsnotrufsysteme aufgeschaltet werden. Kommt es zu einem Notfall bzw. wird ein Alarm ausgelöst, veranlassen unsere Mitarbeiter umgehend die im Alarmfall erforderlichen Maßnahmen. Wir stimmen mit Ihnen ab, ob wir Sie lediglich informieren, Sicherheitsmitarbeiter die Situation persönlich vor Ort analysieren oder Einsatzkräfte wie Polizei oder Feuerwehr benachrichtigen sollen.

Das Zusammenwirken unserer Leitstellen mit unseren Sicherheitsmitarbeitern, sowie unseren Kooperationspartnern vor Ort ermöglicht Ihnen zuverlässige und kompetente Sicherheitsdienste aus einer Hand.

  • Zertifizierte Notrufzentrale nach DIN EN 50518 mit modernster Sicherheitstechnik

  • Sichere Aufbewahrung Ihrer Objektschlüssel und Zugangscodes in unserer Interventionsstelle

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen im Alarmfall, z.b. umgehende Kontaktierung der Kontaktperson

  • Übernahme sämtlicher Schritte zum Alarmmanagement anhand eines individuellen Maßnahmenplans

  • Ausstattung unserer Interventionskräfte mit modernsten technischen Hilfsmitteln

Norm: Die EN 81 Teil 28: Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge

Die EN 81.28 beschreibt die technischen Anforderungen desjenigen Teils von Fern-Notrufeinrichtungen, die als Bestandteil des Aufzugs betrachtet werden. Dieser Teil, der als Notrufsystem bezeichnet wird, besteht aus einer Notrufauslösevorrichtung im Fahrkorb, über die der Notruf von eingeschlossenen Personen abgegeben werden kann, und einer Notrufeinheit, die den Notruf erkennt, filtert, identifiziert und eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale einleitet. An das zum Aufzug gehörende Notrufsystem werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Eine vollständige Übertragung aller Notrufinformationen durch die Notrufeinheit muss sichergestellt sein. Die Notrufzentralen müssen die übertragenen Informationen und die Protokolle der Notrufeinrichtungen vollständig verarbeiten und auswerten können.

  • Nach Unterbrechung der Verbindung muss ein automatisches erneutes Senden der Notrufeinheit erfolgen.

  • Es muss eine Einrichtung zur Bestätigung der Erledigung eines Notrufes und Rückmeldung an den Personenbefreiungsdienst vorhanden sein.

  • Es müssen Vorkehrungen für die Fern-Rücksetzung der Notrufeinheit getroffen werden.

  • Eine Hilfsspannungsquelle muss vorhanden sein und automatisch eine Information an die Notrufzentrale senden, wenn die Kapazität des Akkus im Falle eines Stromausfalles für 1h Betriebsüberbrückung nicht mehr ausreichen sollte!

  • Sichtbare und hörbare Informationen müssen der EN 81-70 entsprechen!

  • Vorkehrungen zur Filterung ‚unechter‘ Notrufe müssen vorhanden sein.

  • Nach Betätigung der Notrufauslösevorrichtung dürfen keine weiteren Handlungen des Benutzers erforderlich sein (Einhandauslösung).

  • Das Notrufsystem muss während des Betriebes des Aufzuges ständig zur Verfügung stehen.

  • Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen an ein anderes Ziel senden können.

  • Die Notrufeinheit muss spätestens alle 3 Tage einen Notruf simulieren und die Verbindung mit der Notrufzentrale herstellen.

  • Notrufauslösevorrichtungen müssen an Stellen eingebaut werden, an denen für den Benutzer das Risiko des Einschließens besteht, im Fahrkorb muss sich die Einrichtung am Tableau befinden.

  • Den Notrufzentralen sind alle Informationen für die Organisation der Personenbefreiungsmaßnahmen mitzuteilen.

  • Im Fahrkorb muss ein Hinweis vorhanden sein, dass der Fahrkorb über ein Notrufsystem verfügt und mit einer Notrufzentrale verbunden ist.

Für den Personenbefreiungsdienst und die Notrufzentrale werden die folgenden allgemeinen Hinweise gegeben:

  • Der Personenbefreiungsdienst sollte eine Risikoabschätzung durchführen, um festzustellen, dass seine Vorgehensweise, Organisationsstrukturen usw. in der Lage sind, die Aufgaben sicher und zuverlässig durchführen zu können.

  • Der Personenbefreiungsdienst muss während der Betriebszeit der Aufzüge, die an seine Notrufzentrale angeschlossen sind, ständig besetzt sein!

  • Der Befreiungsvorgang (Massnahmenkatalog) muss vor dem Ernstfall geplant werden!

  • Der Notbefreiungsdienst muss über ausreichende technische und personelle Kapazitäten verfügen.

  • Die Zeit zwischen Notrufabgabe und Einsatz vor Ort sollte so kurz wie möglich und nicht länger als 1h sein (außer bei außergewöhnlichen Vorkommnissen)

  • Die persönliche Antwort der Notrufzentrale sollte in der offiziellen Sprache des Landes erfolgen, in dem der Aufzug eingebaut ist.

  • Die Kommunikation muss während des Notrufes jederzeit möglich sein (Rückrufforderung).

  • Bei Ausfall des Personenbefreiungsdienstes muss eine Ersatzeinrichtung zur Verfügung stehen (Redundanzen).

  • Der Personenbefreiungsdienst sollte die regelmäßigen Prüfungen des Systems überwachen und auf Fehler entsprechend reagieren.

Quellennachweis = Artikel zur EN 81 Teil 28 und Teil 70 aus LIFT-REPORT 29.Jahrg./Autor: Dr.Gerhard Schiffner – Mitglied verschiedener ISO- und CEN-Normenausschüsse

Flächendeckendes Interventionspartnernetzwerk

*gesetzliche Definition: Nach der Empfangsbestätigung des Notrufs sollte die Zeit bis zum Einsatz vor Ort so kurz wie möglich sein. D.h. nicht länger als 1 h unter Normalbedingungen, z.B. ohne Verkehrsstau, keine widrigen Wetterbedingungen usw.

Wir bieten Aufzug Notrufsysteme mit und ohne GSM Modul

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Notrufvertrag
Notrufvertrag mit Personenbefreiung

Jeder Neukunde erhält von uns beim Kauf oder Miete eines Aufzug Notrufsystems
einen kostenlosen Schlüsseltresor

Unser Tipp: Notrufvertrag getrennt vom Wartungsvertrag abschließen

Viele große Aufzugsfirmen bieten ihren Kunden zusätzlich zum Wartungsvertrag auch einen Notrufvertrag an. Wir empfehlen Ihnen jedoch diese beiden Serviceleistungen getrennt voneinander in Auftrag zu geben. Denn falls Sie mit der Leistung des Anbieters nicht zufrieden sind, ist es unkompliziert, die Wartung neu zu beauftragen. Im Bereich Aufzug Notruf ist es jedoch komplexer, den Anbieter zu wechseln. Falls Sie Ihre Notrufgeräte gemietet haben, werden diese bei einem Anbieterwechsel ausgebaut und Sie müssen den Aufzug vorübergehend außer Betrieb nehmen. Bei gekauften Geräten kann das Problem aufkommen, dass die Geräte nicht kompatibel sind mit dem System des neuen Anbieters und damit nicht auf eine andere Notrufzentrale aufschaltbar sind.

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UNS GmbH darf mir im Rahmen der Geschäftsbeziehung Informationen per E-mail zukommen lassen.

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Was passiert wenn der Notruf-Knopf betätigt wird

24h-Notruf in Aufzügen

Im Notfall besonders schnell. Die UNS Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Ihre eingeschlossene Aufzugsnutzer da:

Die Mitarbeiter in der Leitstelle senden sofort ein speziell ausgebildeten Mitarbeiter zur Befreiung – noch während sie die Fahrgäste beruhigen. Dafür sind sie psychologisch geschult, denn “im Fahrstuhl steckenbleiben” ist eine Ausnahmesituation, auf die jeder Mensch anders reagiert.

Unsere Prozesse beim UNS Notrufsystem sind hierfür vielfach bewährt und funktionieren auch bei Stromausfall.

Wir übernehmen Ihre Betreiberpflichten im Bereich Notruf gern.

Vorschriften für ein Aufzug Notrufsystem

Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung in 2015 haben sich die Bestimmungen für den Aufzugsnotruf geändert. Neben einer Nachrüstpflicht für bestehende Aufzüge müssen jetzt auch ältere Notrufsysteme auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Noch immer verfügen viele ältere Aufzüge nur über eine Hupe als akustische Notrufeinrichtung. Das war bislang zulässig, wenn der Notruf jederzeit von einer beauftragten Person gehört wurde. Diese ständige Präsenz eines Hausmeisters oder Pförtners ist allerdings für die meisten Betreiber kaum zu gewährleisten, wie ein Test des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalens im Jahr 2013 belegte. Bei mehr als jedem zweiten älteren Aufzug reagierte niemand auf das Notfallsignal. Mit Inkrafttreten der novellierten Betriebssicherheitsverordnung ist damit Schluss. Seit 2015 sieht der Gesetzgeber ein Fernnotrufsystem für jeden Aufzug vor.

Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her.

Aktueller Stand der Technik gefordert

Im Gegensatz zu früheren Ausgaben der Verordnung besteht jetzt auch eine Nachrüstpflicht für ältere Anlagen. Eine vorhandene Notruflösung muss zudem überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Das betrifft beispielsweise Tableaus in der Kabine, die noch nicht alle relevanten Notruffunktionen wie Notrufknopf, Piktogramme und Beleuchtung enthalten.

Der Gesetzgeber gewährt eine Übergangsfrist bis 2020, eine Nachrüstung oder Modernisierung ist jedoch bereits jetzt empfehlenswert. Denn Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen zu wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken sind neuerdings Arbeitgebern gleichgestellt. Damit erhöhen sich die haftungsrechtlichen Konsequenzen für viele, die Aufzüge in ihrem Verantwortungsbereich haben. Bleibt die Anlage tatsächlich einmal stecken und wird der Notruf nicht umgehend weitergeleitet, drohen dem Betreiber Schadensersatzforderungen oder sogar die Stilllegung der Anlage durch die Behörden. Und das auch schon heute.

Fernnotrufsystem nachrüsten

Mit einem Fernnotruf gehen Betreiber auf Nummer sicher. Ein System wie das UNS Notruf stellt über eine Telefonleitung eine direkte Sprechverbindung zur 24 Stunden besetzten Notrufzentrale des Aufzugsunternehmens her. Die eingeschlossene Person wird von speziell ausgebildetem Personal betreut und ihre Befreiung unverzüglich eingeleitet.

Fernnotrufsysteme lassen sich problemlos nachrüsten. Dafür können Betreiber neben einem festen Telefonanschluss auch kostengünstigere Mobilfunkanschlüsse wählen. Wichtig ist, dass der Notruf die technischen Anforderungen der Europanorm 81-28 erfüllt. So ist sichergestellt, dass keine Anrufe verloren gehen. Vorgesehen sind auch ein automatischer Funktionstest, eine Missbrauchserkennung sowie eine Notstromversorgung.

Gesetzliche Bestimmungen

Die TRBS 3121 unterstützt beim Betrieb von Aufzugsanlagen bei der Einhaltung von Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hierzu wird in der Technischen Regel beschrieben, welche sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen im Hinblick auf die sichere Verwendung, die Instandhaltung, die Personenbefreiung und die Prüfungen von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen sind.

Dies TRBS 3121 gilt für folgende Aufzugsanlagen einschließlich ihrer Sicherheitsbauteile: Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und zur Personen- und / oder Güterbeförderung gemäß RL 2014/33/EU bestimmt sind sowie für Baustellenaufzüge, Fassadenbefahranlagen und Personen-Umlaufaufzüge gemäß RL 2006/42/EG. Sie wurde am 10.10.2018 neu gefasst und damit an die BetrSichV 2015 angepasst sowie gleichzeitig inhaltlich deutlich erweitert:

Die Inhalte der technischen Unterlagen, die am Betriebsort der Aufzugsanlage zur Verfügung stehen müssen, werden beispielsweise erweitert um Schaltpläne, Prüfanleitungen, EG-/ EU-Konformitätserklärung, Errichtungsprotokoll der elektrischen Anlage, Notfallplan, Notbetreungsanleitung und um festgelegte Schutzmaßnahmen.

Für die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen werden der Neufassung in den Anhängen 1 und 2 der TRBS 3121 Tabellen mit Empfehlungen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, jeweils für konkrete Gefährdungen bzw. Gefährdungssituationen, hinzugefügt. Mit Hilfe dieser Anhänge können zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung und zum bestimmungsgemäßen Betrieb sowie zur Bedienung der Aufzugsanlage festgelegt werden. Auf dieser Basis werden den Beschäftigten auch die Informationen für die sichere Verwendung durch Betriebsanweisung und Unterweisung zur Kenntnis gebracht. Bei einer Nutzungsänderung z.B. Änderung der Gebäudenutzung, sind die Schutzmaßnahmen, Prüffristen und technischen Unterlagen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Eine wesentliche Erweiterung erfährt die neugefasste TRBS 3121 durch den Notfallplan, die Notrufeinrichtungen und bezüglich der Aufgaben des Notdienstes. So erhält der Notdienst nun ausdrücklich die Aufgabe, Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener Personen einzuleiten. Hierzu muss der Arbeitgeber dem Notdienst einen Notfallplan übergeben und sich von der Eignung des Notdienstes zur Personenbefreiung sowie von der ausreichenden Anzahl qualifizierter Hilfeleistender überzeugen. Der Arbeitgeber hat Hilfsmittel zur Personenbefreiung an der Aufzugsanlage bereitzustellen. Spezielle Vorgaben zur Personenbefreiung sollen in einer Notbefreiungsanleitung gemacht werden.

Der Arbeitgeber hat einen Notfallplan gemäß Nr. 3.2.3 dieser TRBS aufzustellen, dem Notdienst zur Verfügung zu stellen und ihn in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen.

Eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2020 für den Notfallplan, den Notdienst und das Zweiwege-Kommunikationssystem für die akustische Notrufeinrichtung gilt gemäß § 24 Abs. 2 BetrSichV für folgende Aufzugsanlagen:

  1. Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2a BetrSichV, die vor dem 30.06.1999 erstmals zur Verfügung gestellt wurden (RL 2014/33/EU),
  2. Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2b BetrSichV, die vor dem 31.12.1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden (RL 2006/52/EG).

Neue Aufzugsanlagen müssen den aktuellen Anforderungen an ein geeignetes Zweiwege-Kommunikationssystem gemäß Nr. 3.4.3 dieser TRBS genügen. Dazu entfällt künftig der Stille Notruf.

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden und ggf. nicht für den bekannten Aufzugsdienst vor Ort?

  • Wir sind spezialisiert auf Aufzug-Notruf

    Während der Aufzugsdienst vor Ort Sie in allen Bereich rund um Aufzugsmontage, -technik -reparatur und -wartung bestens betreuen kann, liegt unsere Kernkompetenz im Aufzug-Notruf. Vertrauen Sie auf die unser professionelles Know-How in diesem Bereich.

  • Fehlermeldungen haben höchste Priorität

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Notrufsystem regelmäßig auf Funktionalität geprüft werden muss. Dafür senden unsere Geräte alle 72 Stunden Routinerufe aus, die stetig bei UNS überwacht werden. Wir gehen diesen täglich nach und können in kürzester Zeit einen Eingriff für die Fehlerbehebung vornehmen.

  • Wir kennen unsere Geräte

    Seit rund vier Jahren arbeiten wir mit unseren Notrufgeräten und bauen diese täglich in Aufzüge ein. Wir sind bestens mit den Geräten vertraut und können Ihnen bei technischen Problemen jederzeit behilflich sein.

  • Wir sind genauso vor Ort

    Von unserem Firmensitz in Aschau im Chiemgau koordinieren wir Aufzugnotrufsysteme in ganz Deutschland. Durch unser bundesweites Netz aus mehr als 120 geschulten Interventionspartnern sind wir auch vor Ort verfügbar. Unsere Monteure haben einen kurzen Anfahrtsweg und können bei Problemen schnell zur Stelle sein.

Über uns

Die UNS GmbH (Universal Notruf-Systeme) wurde im Jahr 2017 von Martin und Alexandra Reichl gegründet. Die UNS GmbH ist ein bundeweit tätiger Anbieter für Aufzug Notrufsysteme. Verkauf inkl. Installation, sowie Anbieter einer Notrufzentrale inkl. Personenbefreiung. Das bundesweite Netzwerk umfasst mehr als 120 Partner. Seit dem 1. Januar 2021 ist die UNS GmbH Mitglied bei der VFA-Interlift, dem Verband für kleine und mittelständische Aufzugs- und Komponentenhersteller.

Martin und Alexandra Reichl sind die Geschäftsführer und Gesellschafter der UNS GmbH.

Martin Reichl kann auf jahrelange Erfahrung in der technischen Betreuung von Aufzügen zurückgreifen. Als Meister in der Elektrotechnik und Absolvent eines Studiums zum Betriebs- und Marketingwirt hat er sich in den letzten Jahren auf den Vertrieb und Einbau von Aufzug-Notrufsystemen spezialisiert.

Alexandra Reichl zeichnet bei der UNS GmbH verantwortlich für die Bereiche Vertrieb, Finanzen und Marketing. Sie verfügt über langjährige Expertise im Vertrieb und Marketing durch ihre Beschäftigung bei internationalen Konzernen, sowie durch Ihre Selbstständigkeit.

Häufig gestellte Fragen zu einem Aufzug Notrufsystem

Wie bekomme ich ein Angebot?2017-02-23T13:47:36+01:00

Stellen Sie Ihr Wunschpaket direkt auf unserer Website zusammen und senden Sie uns Ihre Daten zu. Wenn Sie eine Beratung wünschen kontaktiert Sie gern ein Mitarbeiter telefonisch.

Wozu braucht man eine Notrufzentrale?2017-02-23T13:46:58+01:00

Es ist eine gesetzliche Vorgabe, dass die Notrufzentrale 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche erreichbar sein muss. Mit unserer Notrufzentrale stellen wir sicher, dass der Notruf immer schnell angenommen und die Personenbefreiung sofort in die Wege geleitet wird.

Was versteht man unter einem Schlüsseltresor?2017-02-23T13:49:34+01:00

Um die Person befreien zur können muss unser Service Techniker muss selbstständig Aufzug und Maschinenraum erreichen können. Aus diesem Grund installieren wir an Ihrem Gebäude ein Schlüsseldepot, in dem alle dafür notwendigen Schlüssel hinterlegt werden können.

Was ist ein GSM-Modul?2017-02-21T14:18:13+01:00

GSM (Global System for Mobile Communications) ist ein Mobilfunkgerät, der es ermöglicht über das Mobilfunknetz ein Notrufsignal an die Leitzentrale zur übertragen. Ein aufwändig gelegtes Telefonkabel wird nicht mehr benötigt.

Wer ist für die Personenbefreiung verantwortlich?2017-01-24T14:42:54+01:00

Wenn Sie mit uns einen Notrufvertrag abschließen, übernehmen wir zur jedem Zeitpunkt die Personenbefreiung.

Was ist der Vorteil eines Notrufsystems?2017-01-24T14:42:15+01:00
  • Die eingeschlossenen Personen wissen, dass immer jemand über die Notruftaste erreichbar ist, wenn der Aufzug einmal steckenbleibt.
  • Der Betreiber hat seine Betreiberpflicht erfüllt und muss bei Personeneinschluss keine negativen Rechtsfolgen fürchten.
Ich nutze meinen Aufzug in einem selbstgenutzten Privathaus. Muss ich trotzdem ein Notrufsystem nachrüsten?2017-01-24T14:41:19+01:00

Ja, alle Aufzüge die Personen befördern müssen mit einem Notrufsystem, die an eine ständige besetzte Leitzentrale geschalten ist, ausgestattet sein.

Mein Aufzug hat bisher noch gar kein Notrufsystem oder Glocke, muss ich jetzt ein Notrufsystem nachrüsten?2017-01-24T14:40:40+01:00

Ja, der Gesetzgeber fordert, dass alle Aufzüge die Personen befördern mit einem Notrufsystem ausgestattet werden.

Sind alle Aufzüge betroffen?2017-01-24T14:40:03+01:00

Es sind alle Aufzüge mit Personenbeförderung betroffen.

Was ändert sich durch die neue Betriebssicherheitsverordnung?2017-01-24T14:39:27+01:00

In allen Personenaufzügen ist ein Notrufsystem mit einer Verbindung an eine ständig besetzte Stelle, Pflicht. Eine vorhandene Hupe oder Glocke reicht nicht mehr aus.

Habe ich Bestandschutz?2017-01-24T14:37:58+01:00

Nein. Ein Notrufsystem muss in allen Personenaufzügen nachgerüstet werden.

Welche Aufzüge sind von der Änderung der BetrSichVerordnung betroffen?2017-02-21T14:25:35+01:00

Alle Aufzüge mit Personentransport sind betroffen.

Downloads

Datenerfassung
und Notfallplan

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TRBS 3121
Stand Oktober

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Änderungen
BetrSichV 2015

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Aufzug
Notruf Flyer

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0
Aufzüge in Deutschland
0
Aufzüge ohne Notrufsysteme
0
tägliche Notrufe aus Aufzügen
0Minuten
Dauer bis zur Befreiung

Jobs

Die UNS GmbH ist eine führende Vertriebsgesellschaft für Aufzug-Notrufsysteme mit dem Hauptsitz in Aschau im Chiemgau. Wir sind ein Inhabergeführtes Unternehmen und Pflegen eine offene Unternehmenskultur. Unsere Kunden befinden sich im kompletten Bundesgebiet.  Auf Grund von positiver Geschäftsentwicklung benötigen wir Unterstützung im technischen Bereich.

Derzeit suchen wir

Techniker für den Aufzugsbereich (m/w/d)

 

Stellenbeschreibung

  • Installation von Aufzug Notrufsystemen im gesamten Bundesgebiet (Reisetätigkeit)

  • Technischer Support und Hilfestellung bei technischen Anfragen

  • Ansprechpartner für Kunden

  • Montageunterweisung zukünftiger Kunden

  • Klärung und Abwicklung von Reklamationssachverhalten

  • Unterstützung meist telefonisch bei der Inbetriebnahme von Neu- und Austauschgeräten wenn nötig

  • Analyse und Behebung von Fehlern

Ihr Profil:

  • Sie sind ausgebildet oder erfahren in einem der Bereiche: Mechatroniker, Betriebselektriker, Gebäudeleittechnik

  • Sie haben Erfahrungen im Aufzugsbereich vorteilhaft mit Notrufsystemen

  • Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B

  • Sie sind bereit deutschlandweit auf Montage oder Support unterwegs zu sein

  • Gutes Verständnis für technische Zusammenhänge

  • Freundliche, höfliche und lösungsorientierte Gesprächsführung im Kundenkontakt

  • Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Wir bieten:

  • Einen unbefristeten Arbeitsvertrag (38-40 h/Wo)

  • Einen eigenen Firmenwagen mit Privatnutzung

  • Einen systemrelevanten und sicheren Arbeitsplatz

  • Fahrzeit zum Einsatzort zählt als Arbeitszeit

  • Ein offenes Arbeitsklima und flache Hierarchie

  • Eine qualifikationsgerechte Vergütung

Bei Interesse freuen wir uns über die Zusendung einer aussagekräftigen Bewerbung und Gehaltswunsch entweder per eMail an personal@uns.gmbh  oder per Post an unsere Anschrift: UNS GmbH, Kampenwandstr. 90, 83229 Aschau

Die UNS GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft für Notfallsysteme mit dem Hauptsitz in Aschau im Chiemgau. Wir sind ein Inhabergeführtes Unternehmen und Pflegen eine offene Unternehmenskultur. UNSere Kunden befinden sich im kompletten Bundesgebiet.  Wir sind offen und neugierig für Neues. Wir gehen immer einen Schritt voraus. Begleite uns dabei.

Weitere und detaillierte Informationen zur uns und unserer Firma finden Sie auf www.universal-notruf-systeme.de.

Wir suchen

Online Marketing Manager (m/w/d) in Vollzeit

 

Aufgaben, für die Dein Herz schlägt

  • Eigenständige Koordination, Umsetzung und Steuerung von Projekten im Online Marketing

  • Konzeption und Optimierung der Social-Media-Strategie

  • Erstellung eines Foto- und Video-Contents für die Social Media Plattformen

  • Pflege der Inhalte auf unseren Webseiten

  • Übernahme der Planung und Veröffentlichung von Blog-Artikeln

  • Pflege von SEA-Kampagnen

  • Erstellung und Auswertung von Statistiken und Reports zur Optimierungsmöglichkeiten

Ein Profil, das Dich zu UNS führt:

  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Marketing, BWL oder vergleichbare Ausbildung

  • Online Marketing-Erfahrung in mittelständischen Unternehmen oder Agenturerfahrung

  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Online Marketing

  • Kampagnenmanagement (Google Ads, Facebook Ads, o.Ä.)

  • Webanalyse-Tools (Google Analytics)

  • Social Media Erfahrung

  • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten und konzeptionelles Denken

  • Hohe Sorgfalt und Auge fürs Detail, sowohl textlich als auch logisch

  • Leidenschaft für den Online Marketing

  • Erforderlich fortgeschrittene Deutschkenntnisse

Deine Benefits:

  • Ein dynamisches Unternehmen

  • Hohes Entwicklungspotential und Entscheidungsspielraum

  • Eine umfassende Einarbeitung und Raum für Ideen

  • Eine offene Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen

  • Verständnis seitens der Unternehmensführung für familiäre Betreuungssituationen

  • Wir begegnen uns über alle Ebenen hinweg auf Augenhöhe

  • gelebte Work-Life Balance, flexible Arbeitszeiten, anpassbar an Deine Wünsche

  • Tolle Arbeitsatmosphäre in einem historischen Gebäude

  • Homeoffice Möglichkeit

  • Kuscheleinheiten unserer Bürokatze

Bei Interesse freuen wir uns über die Zusendung einer aussagekräftigen Bewerbung entweder per eMail auf personal@uns.gmbh  oder per Post an unsere Anschrift UNS GmbH, Kampenwandstr. 90, 83229 Aschau i. Chiemgau mit Angabe „Personalabteilung“.

Bei Fragen kannst Du Dich gerne telefonisch an Frau Alexandra Reichl wenden. Tel: 08052-677 97 90

Die UNS GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft für Notfallsysteme mit dem Hauptsitz in Aschau im Chiemgau. Wir sind ein Inhabergeführtes Unternehmen und Pflegen eine offene Unternehmenskultur. Unsere Kunden befinden sich im kompletten Bundesgebiet.  Wir sind offen und neugierig für Neues. Wir gehen immer einen Schritt voraus. Begleite uns dabei.

Weitere und detaillierte Informationen zur uns und unserer Firma finden Sie auf www.universal-notruf-systeme.de.

Des Weiteren bieten wir ein

Praktikum Online Marketing

 

Beginn

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Freiwilliges Praktikum für 3 oder 6 Monate oder Pflichtpraktikum gemäß Studienordnung

Bei folgenden Aufgaben kannst du uns begleiten:

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  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Content-Marketing Konzepte.

  • Planung und Veröffentlichung von Blog-Artikel.

  • Erstellung von Werbekampagnen in den Online Marketing Kanälen.

  • Organisation von Messeauftritten.

  • Kontinuierliches Monitoring und Analyse der Maßnahmen sowie des Wettbewerbs und Ableitung von Möglichkeiten zur Optimierung.

Was solltest du mitbringen?

  • Du befindest Dich in einem betriebswirtschaftlichen oder vergleichbaren Studium mit dem Schwerpunkt Marketing Management oder Unternehmenskommunikation.

  • Du bist kreativ, entwickelst gerne eigene Ideen und bringst diese auch in die Umsetzung.

  • Du besitzt hohe Sprachkompetenz, einwandfreie Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik.

  • Du verfügst über eine schnelle Auffassungsgabe und hohe Affinität für neue Programme.

  • Du hast drei bis sechs Monate Zeit für Dein Praktikum.

Was wir Dir anbieten?

  • Einblick in alle durchgeführten Marketingmaßnahmen.

  • Ein breites Aufgabenspektrum mit der Möglichkeit zur Mitgestaltung.

  • Eine wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur und direkten Draht zur Chefebene.

  • Eine Vergütung und Urlaubstage.

  • Hin und wieder einen Besuch unserer Bürokatze.

Bei Interesse freuen wir uns über die Zusendung einer aussagekräftigen Bewerbung entweder per eMail auf personal@uns.gmbh oder per Post an unsere Anschrift UNS GmbH, Kampenwandstr. 90, 83229 Aschau i. Chiemgau mit Angabe „Personalabteilung“.

Bei Fragen kannst Du Dich gerne telefonisch an Frau Alexandra Reichl wenden. Tel: 08052-677 97 90

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für ein Aufzug Notrufsystem an.

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